Was ist der Systemfehler im Gesundheitswesen beim Thema Psychotherapie?

Die nicht auf den ersten Blick nachvollziehbaren Zusammenhänge zwischen Hirnfunktionen und Phänomenen werden übersehen. Phänomene werden als Symptome beschrieben. Wechselwirkungen werden zu Störungsbildern. Das Krankenkassensystem verlangt eine Störungsdiagnose statt einer gesunden Zielbeschreibung. Ein Mensch muss also grundsätzlich als krankheitswertig gestört beschrieben werden, damit er im Rahmen einer krankenkassenfinanzierten Psychotherapie „geheilt“ werden kann.

Ein absurdes Vorgehen. Jeder Mensch hat das Recht auf Unversehrtheit und ein gewisses Maß an Freiheit. Wenn diese Grundanliegen kontextbezogen in Gefahr sind, wird eine reale Gefahr erlebt. 

Stets ist eine differenzierte Betrachtung der Zusammenhänge erforderlich. Keineswegs darf der Eindruck einer Halb-so-wild-Haltung oder entstehen – die Idee, alles wäre ohne weiteres machbar, ist nicht mit dem Leben vereinbar.  

Was ist der psychotherapeutische Grundauftrag?

Zum Grundauftrag in der Psychotherapie zählen Konzepte wie „Alltagsbewältigung“ oder „Symptomfreiheit.“

Viele Menschen erleben einen als unerträglich hoch beschriebenen Leidensdruck, oft über lange Zeiträume.

Sie versuchen, mit der Hilfe psychotherapeutisch etablierter Konzepte:

  • gegen Ängste „anzukämpfen“ 
  • Depressionen zu „besiegen“
  • Zwänge „in den Griff“  zu bekommen. 

Stellen Sie sich die Frage, was hier passiert.

Es wird versucht, mit physischen, regelrecht kriegerischen Metaphern auf psychische und psychosomatische Zusammenhänge zu antworten, Symptome zu entfernen, statt sich zu fragen:

Wie kommt es, dass ein Mensch mit hoher emotionaler Erregung auf einen Gedanken oder ein Bild reagiert?

Was ist da passiert, und was darf auf keinen Fall erneut auftreten?

Sobald diese Fragen gestellt sind, kann das natürliche und folgerichtige Drama der Wechselwirkungen verstehbar werden. Wenn für die gesunden Anliegen der Klienten (Sicherheit, Distanz zu Gefahren, Vermeidung von Schmerz) gearbeitet wird statt gegen die gesunden Reaktionen auf kranke Bedingungen (Double Binds, Verachtung, Bedrohung usw.), stellt sich in vielen Fällen nicht mehr die Frage nach einem Störungsbild, sondern einem Austritt aus einem gestörten System.

Man sollte im Sinne der Klienten scharf trennen zwischen evidentem Störungsbild und einer durch kontraindizierte Therapieanstrengungen entgleisenden Symptomeskalation.

Beispiele für Krankenkassensystemfehler aus dem Bereich der sogenannten neurotischen Störungsbilder

Eine Person mit der Diagnose „Anpassungsstörung“ kann gewichtige Gründe haben, auf ein ungesundes System mit „krankheitswertigen“ Phänomenen zu reagieren:

  • Schlaflosigkeit
  • Grübeln
  • Panikattacken
  • Stoffwechselstörungen

Isoliert vom Kontext wirken diese Besonderheiten als Symptomkomplex in einem Störungsbild. Man wird rasch „passende“ Diagnoseschlüssel in Verzeichnissen wie ICD und DSM finden.

Die Wahrheit der erfundenen Person, die hier dargestellt wird, ist jedoch diese: Seit Monaten wurde dieser Mensch am Arbeitsplatz von Vorgesetzten unter Druck gesetzt und bloßgestellt, verdrängte dies jedoch aus Scham und versuchte, „das Problem auf eigene Faust zu lösen“. Man kann von einem Stockholmsyndrom sprechen (Solidarität mit dem Aggressor). „Besser, ich solidarisiere mich mit den Peinigern, als dass ich gegen sie opponiere und mit ihnen untergehe (meine Arbeitsstelle verliere).“ 

Der Umstand, dass eine Person im Angestelltenverhältnis auf Missachtung am Arbeitsplatz mit Ängsten reagiert und in den Rückzug geht, ist jedoch kein Zeichen von Krankheit der Person, sondern Krankheit des Systems, in dem sie sich befindet. Wer auf Herabwürdigung heftige psychische und psychosomatische Antworten zeigt, präsentiert ein außerordentlich gut funktionierendes System aus Erkennung von Gefahr und Schmerz – und den Schutzfunktionen vor weiterer Eskalation. Wer dieser Person Absentismus oder eine Anpassungsstörung attestiert und sie mit dem Ziel psychotherapeutisch behandelt, die vermeintliche Störung zu beseitigen und an den Arbeitsplatz zurückzukehren, handelt nicht im Sinne der Person. Eine „Dauererkrankung“ bis hin zur Berufsunfähigkeit kann hier die Folge sein. Zu unermesslich hohen persönlichen und auch finanziellen Kosten. 

Wenn man diesen Fall für hier so konstruiert, dass die Person seit Monaten wegen massiver Ängste krankgeschrieben ist, dann ist ein BEM-Gespräch nachvollziehbar eine Bedrohung, kein Angebot. Weil der Zustand der Gefahr wiederzukommen droht. Jeder Versuch, die gesunde Angst vor Bloßstellung durch eine Angsttherapie zu beseitigen, muss in einem gesunden Gehirn eine Verstärkung der Angst verursachen. Sorgen machen würde ich mir als Berater dann, wenn diese Person im Bewusstsein der Gefahr von erneuter Erniedrigungsversuche zur Arbeit geht und alle Warnsignale ignoriert.

Reden wir darüber